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   OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05   

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https://dejure.org/2006,2179
OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05 (https://dejure.org/2006,2179)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2006 - 7 UF 457/05 (https://dejure.org/2006,2179)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 7 UF 457/05 (https://dejure.org/2006,2179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vaterschaftsanfechtung; Verwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Gutachtens zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft; Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes; Einräumung möglichen Mehrverkehrs in der Empfängniszeit durch ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    DNA-Gutachten: heimlich eingeholtes kann bei Streit um Vaterschaft helfen

  • Judicialis

    BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1599; ; BGB § 1599 Abs. 1; ; BGB § 1600 b; ; ZPO § 640d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verwertbarkeit eines heimlich eingeholtes DNA-Gutachten im Vatershaftsanfechtungsverfahren wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vaterschaftsanfechtung - Helfen heimliche DNA-Gutachten doch?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vaterschaftsanfechtung - Helfen heimliche DNA-Gutachten doch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1742
  • MDR 2006, 1047
  • FamRZ 2006, 1220 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 808 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten ist wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes im Vatershaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar, auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft (wie BGH, NJW 2005, 497).

    Das Familiengericht hat nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil es sich aufgrund des am 12.01.2005 ergangenen Urteils des BGH - XII ZR 227/03 - (NJW 2005, 497) an einer Verwertung eines vorprozessual vom Kläger heimlich eingeholten Vaterschaftsgutachtens und auch des Ergebnisses der hierdurch iniziierten Beweisaufnahme gehindert sah.

    Eine heimlich veranlasste DNA-Vaterschaftsanalyse ist nämlich wegen Verstoßes gegen das in Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte informationelle Selbstbestimmungsrecht rechtswidrig und im Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar, auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft im Sinne von § 1600b BGB (BGH, Urteil vom 12.01.2005, NJW 2005, 497 m.w.N.; Beschlüsse des Senates vom 09.06.2004 - 7 WF 485/04 - und vom 09.03.2005 - 7 WF 57/05 -).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Sie ist auch nicht deshalb einer Verwertung entzogen, weil die Beweisaufnahme mangels Schlüssigkeit des Klagevortrags gar nicht hätte stattfinden dürfen (wie BGH, NJW 2005, 1583 m.w.N. zur Verwertbarkeit einer entgegen § 529 ZPO durchgeführten Beweisaufnahme).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Das Erfordernis schlüssigen Vortrags als Voraussetzung der Anordnung einer Beweisaufnahme folgt aus dem den Zivilprozess beherrschenden Beibringungsgrundsatz (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284, Rdn. 2), der hinsichtlich der anfechtungsbegründenden Tatsachen auch im Kindschaftsprozess gilt (Zöller/Philippi, a.a.O., § 640d, Rdn. 2), und dient des Weiteren dem prozessökonomischen Zweck, das Gericht nicht mit überflüssigen Beweisaufnahmen zu belasten, im Fall des § 1599 BGB speziell auch dazu, die Beteiligten vor Klagen in's Blaue hinein zu verschonen (BGH, NJW 1998, 2976; Wellenhofer-Klein in MK-BGB, 4. Aufl., § 1599, Rdn. 17).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72

    Ehelichkeitsanfechtung; Frist

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05

    Verwertbarkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hiernach bedarf die vom Beklagten angesprochene Frage, ob das gerichtliche Sachverständigengutachten, wenn es allein auf der Grundlage der unzulässigen DNA-Analyse eingeholt worden wäre, einem Verwertungsverbot unterläge (verneinend OLG Celle, FamRZ 2006, 54) keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52

    Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 5 WF 81/07

    Vaterschaftsanfechtung: Vererbung des Rhesus-Merkmals; Anfechtungsfrist bei

    Die Umstände, die der Kläger -noch aufgrund einer falschen ärztlichen Auskunft- laienhaft unzutreffend würdigte, sind aber für sich genommen objektiv ungeeignet, Zweifel an der Vaterschaft zu begründen (vergleiche zu der Unterscheidung der Frage, ob für den Fristbeginn die Wahrnehmung des Klägers oder die hypothetischen Wahrnehmung eines verständigen Laien maßgeblich ist und/oder eine unzutreffende Wahrnehmung solcher Umstände oder eine unzutreffende Wertung, die Entscheidungsbesprechung von Dr. Thomas Richter FamRZ 2006 1220).
  • OLG Koblenz, 16.03.2020 - 13 UF 88/20

    Abstammung: Beginn der Vaterschaftsanfechtungsfrist bei Kenntnis vom Mehrverkehr

    Hierfür wird gefordert, dass der Anfechtungsberechtigte sichere Kenntnis von Tatsachen erlangt, die auf Grund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters ernsthafte Zweifel an der Vaterschaft begründen (vgl. Di Cato in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1600b BGB (Stand: 15.10.2019), Rn. 24; MüKoBGB/Wellenhofer, 8. Aufl. 2020, BGB § 1600b Rn. 12; BGH, NJW-RR 1988, 898; BGH, Beschluss v. 14.02.1990 - XII ZR 12/89 - juris; OLG Koblenz, NJW 2006, 1742).
  • OLG Koblenz, 09.08.2022 - 9 WF 287/22

    Verfahrenskostenhilfe für einen Vaterschaftsanfechtungsantrag

    Im hier maßgeblichen Zusammenhang kommt es allein darauf an, dass der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von Tatsachen hat, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters (vgl. BGH, FamRZ 1990, 507, 509, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2006 - 7 UF 457/05 -, juris, Rdnr. 9, m.w.N.; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Reuß, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 1. Mai 2022, § 1600b BGB, Rdnr. 42, m.w.N.; Staudinger-Rauscher, BGB, Neubearb.
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